Traditionsschiffe immer noch in Gefahr
Die Verbände erwarten aber, dass diese Gespräche, wie ursprünglich vom damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zugesagt, ergebnisoffen geführt werden und nicht nur zu einer Alibiveranstaltung des BMVI führen, um der Aufforderung der Verkehrsminister der Länder von letzter Woche vordergründig nachzukommen,“ führte der Vorsitzende der GSHW Jan-Matthias Westermann aus. „Wir werden hier unsere Forderung nach einer praxistauglichen Regelung erneuern, die den weiteren Betrieb von Traditionsschiffen unter deutscher Flagge ermöglicht. Denn der uns vorliegende Entwurf der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) gefährdet massiv den Fortbestand der Schiffe, die zumeist ehrenamtlich betrieben werden. Hierzu wurde für Montag, den 20. November, ein Spitzengespräch zwischen Minister Schmidt und mir vor der Arbeitsgruppensitzung vereinbart.“
Das Arbeitsgruppengespräch mitVertretern der Schiffsbetreiber, des BMVI und der Berufsgenossenschaft See kann allenfalls ein Auftakt für einen substanziellen Dialog sein. Soll eine umsetzbare Verordnung erarbeitet werden, muss aber die Expertise der Eigner, zum Beispiel zu baulichen Besonderheiten, Besatzung, technischen und seemännischen Abläufen sowie dem Konzept ihrer Schiffe, einbezogen werden. Denn das Thema ist äußerst komplex, jedes Schiff muss individuell betrachtet werden. Dennoch fehlt bisher jede Grundlage für einen transparenten, konstruktiven und ergebnisorientierten Prozess.
Die wichtigsten Kritikpunkte sind:
• Am 23.05.2017 gab es ein Gespräch zwischen den Vertretern zahlreicher Schiffe und dem BMVI. Bis heute haben wir kein Protokoll dieses Treffens erhalten.
• Am 19.12.2016 hat die GSHW einen umfangreichen Katalog inhaltlicher Fragen zum vorliegenden Verordnungsentwurf beim BMVI eingereicht. Am 15.02.2017 sagte der PStS Enak Ferlemann im Deutschen Bundestag zu, diesen „so schnell wie möglich“ zu beantworten. Eine Antwort ging erst am 16.11.2017 bei uns ein, vier Tage vor der Arbeitsgruppensitzung. In der verbleibenden Zeit bis zum Gesprächstermin werden wir diese Antwort kaum hinreichend auswerten können. Eine Diskussion mit unseren Mitgliedern ist unmöglich.
Der seitens des BMVI nun beantwortete Fragenkatalog lässt nicht erkennen, dass das BMVI gewillt ist, den Verordnungsentwurf so zu ändern, dass insbesondere die unterschiedlichen Fahrtgebiete der Schiffe und die weit überzogenen Anforderungen an die Ausbildung und die Tauglichkeit der ehrenamtlichen Besatzungen verändert werden sollen.
• Es gibt keinen Fahrplan für weitere Gespräche, um eine produktive Mitarbeit unserer Vertreter zu ermöglichen.
„Wir können die Interessen der Traditionsschiffsbetreiber nur produktiv vertreten, wenn Mindeststandards für einen Dialog eingehalten werden, indem zum Beispiel Unterlagen durch das Ministerium vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden,“ führt der GSHW-Vorsitzende Westermann weiter aus, „andernfalls wird das Gespräch am Montag mit dem gesamten Beteiligungsprozess zur Farce.“
Ohne eine grundlegende Veränderung des Entwurfes der neuen Verordnung wird es in den nächsten fünf Jahren zu einem schleichenden Stilllegungsprozess kommen, an dessen Ende viele Traditionsschiffe nicht mehr betrieben werden können und Veranstaltungen wie Kieler Woche, Hafengeburtstag Hamburg, Hanse Sail Rostock, aber auch viele andere Hafenfeste an der deutschen Küste unter dem Verlust der deutschen Schiffe leiden werden.
Die GSHW hat im April dem BMVI einen eigenen Verordnungsentwurf vorgelegt, der seitens des BMVI bisher nicht berücksichtigt wurde. Wir sehen diesen Entwurf als eine sinnvolle Gesprächsgrundlage an. Das Ändern einiger weniger Punkte im vorliegenden Entwurf wird der Zielsetzung der Bundesregierung, die Traditionsschifffahrt in Deutschland zu erhalten, nicht gerecht.