Traditionsschiffer dürfen wieder hoffen
Von diesem Zugeständnis des Ministers berichtet die Gemeinsame Kommission für historische Wasserfahrzeuge (GSHW) nach einem Spitzengespräch mit Minister Schmidt am Montag. In einer Pressemitteilung erklärt die GSHW, dass zwischen dem Vorsitzenden der GSHW, Jan-Mathias Westermann, und dem Minister vereinbart worden sei , dass der Entwurf zur neuen Verordnung ergebnisoffen überarbeitet werden soll. „Der Minister und auch wir streben eine Verordnung an, mit der es den Betreibern auch in Zukunft möglich sein soll, Traditionsschifffahrt unter deutscher Flagge zu betreiben“, so Jan-Mathias Westermann.
In der am Mittag folgenden Arbeitskreissitzung zwischen dem BMVI und den Verbänden wurden erste Ergebnisse erzielt, so zum Beispiel, dass alle Ausnahmen von dem im Verordnungstext vorgesehenen baulichen Vorschriften schiffsbezogen festgehalten und für die Lebensdauer des jeweiligen Schiffes festgeschrieben werden. Dieses Vorgehen entspricht der Forderung der GSHW, eine Differenzierung nach Fahrtgebieten und Schiffsgrößen in der Verordnung zu verankern.
Weitere Gesprächsrunden werden am 28. November und 15. Dezember folgen. Die neue Verordnung soll dann nicht mehr wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2018, sondern erst am 1. April 2018 in Kraft treten. „Wir sind verhalten optimistisch, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden“, so Nikolaus Kern, der stellvertretende Vorsitzende der GSHW.