Recht

Traditionsschiffsverordnung wird geändert

Die von Bundesverkehrsminister Schmidt und dem BMVI angekündigten Gespräche zur Überarbeitung des vorliegenden Entwurfes zur neuen Schiffssicherheitsverordnung (SchSVO) für Traditionsschiffe haben letzte Woche begonnen, sind gestern fortgeführt worden und sollen am 14.12.2017 beendet werden, so dass die SchSVO im Frühjahr 2018 in Kraft treten kann.

„Die Gespräche haben in einer sehr sachlichen und kooperativen Weise unter der Federführung von Ministerialdirektor Klingen und seiner Mitarbeiterin Regierungsrätin Lang stattgefunden“, führte der erste Vorsitzende der GSHW Jan-Matthias Westermann aus. „Dafür danken wir ihnen.“ Der Großteil des Entwurfes ist bearbeitet, es konnten viele Änderungen erzielt werden. Seitens des BMVI wurde zugesagt, den Betreibern die notwendigen Übergangsfristen einzuräumen und auch die erforderliche materielle Begleitung in Form eines Fördertopfes zur Verfügung zu stellen.

„Allerdings liegt der schwierigste Teil der Verhandlungen, die personelle Besetzung der Schiffe, noch vor uns“, so Nikolaus Kern, der stellvertretende Vorsitzende der GSHW. „Wir sind aber verhalten optimistisch, dass auch diese Punkte einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden.“ Insgesamt sind die Verbände AGDM und GSHW mit den bisher erzielten Ergebnissen zufrieden. Sollten die restlichen Gespräche ebenso verlaufen, dürfte einer breiten Akzeptanz der neuen VO nichts im Wege stehen.

www.gshw.de

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