Abschleppen: Lloyd`s Open Form zum Download
Skippern wird häufig dazu geraten, im Falle einer Havarie mit einem Abschlepper auf See vor der Leinenübergabe die „Lloyd‘s Open Form“ zu vereinbaren. Doch kaum jemand weiß, was das eigentlich ist.
Kern dieser Vereinbarung, lediglich die „no cure no pay“ Klausel, legt fest, dass ein Bergungsunternehmen überhaupt nur Anspruch auf Bezahlung hat, wenn das Boot erfolgreich geborgen wurde. Daneben werden aber auch Festlegungen getroffen, wann ein Boot als „geborgen“ gilt, welche Pflichten beide Seiten zur Schadenminderung haben und an welchen Maßstäben sich die Bezahlung orientiert.
Der Versicherer Lloyd‘s bietet diesen als Standard international anerkannten Bergungsvertrag und weitere Dokumente zur Durchführung einer Bergung zum Nachlesen als englischsprachige PDF Dokumente zum Download an: