Der Nord-Ostsee-Kanal Guide
Befahrensregeln
Im NOK gelten die Bestimmungen der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung mit den dazugehörigen Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord.
Rechtsfahrgebot
Im NOK muss soweit wie möglich rechts gefahren werden. In bestimmten Strecken ist der Mindestabstand vom Ufer durch Sichtzeichen angegeben.
Höchstgeschwindigkeit
Die Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h über Grund darf nicht überschritten werden.
Segeln
Das Segeln ist auf dem NOK verboten. Ausnahmen bestehen außerhalb des Fahrwassers auf dem Borgstedter See, dem Audorfer See, dem Flemhuder See und im Vorhafen vor den alten Schleusen in Holtenau. Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen zusätzlich Segel setzen und müssen dabei den schwarzen Motorkegel mit Spitze nach unten auf dem Vorschiff setzen.

Fahrzeiten
Sportfahrzeuge dürfen den NOK und dessen Zufahrten nur während der Tagfahrzeiten und nicht bei verminderter Sicht benutzen.
Tagfahrzeiten
01.-15.04. und 01.-15.09. 05.30-21.00
16.-30.04. und 16.-31.08. 05.00-21.30
01.-15.05. und 01.-15.08. 04.30-22.00
16.-31.05. und 16.-31.07. 04.00-22.30
01.06. – 15.07. 03.30-23.00
Liegestellen
Sportfahrzeuge müssen ihre Fahrt so einrichten, dass sie vor Ende der Tagfahrzeiten eine für Sportfahrzeuge bestimmte Liegestelle erreichen können.
Funkverkehr
Cuxhaven Elbe Traffic: Kanal 71
Brunsbüttel Elbe Traffic: Kanal 68
Kiel-Kanal 1 (Schleusen Brunsbüttel): Kanal 13
Kiel-Kanal 2 (Strecke Brunsbüttel-Breiholz): Kanal 2
Kiel-Kanal 3 (Strecke Breiholz-Holtenau): Kanal 3
Kiel-Kanal 4 (Schleusen Holtenau): Kanal 12
Kiel Traffic: Kanal 67
Die entsprechenden Kanäle im NOK (Kiel-Kanal 1-4) sind auf alle Fälle abzuhören.
Lagemeldungen
Cuxhaven Elbe Traffic: h+35
Brunsbüttel Elbe Traffic: h+05
Kiel-Kanal 2: h+15 und h+45
Kiel-Kanal 3: h+20 und h+50
Kiel Traffic: h+00

Besonderheiten
Schleppen
Ein motorbetriebenes Sportfahrzeug darf nur jeweils ein Sportfahrzeug schleppen. Das geschleppte Sportfahrzeug darf höchstens 15 Meter lang sein. Der Schleppverband muss eine Mindestgeschwindigkeit von 9 km/h über Grund laufen.
Nebel
Bei plötzlich auftretender verminderter Sicht dürfen Sportfahrzeuge an geeigneter Stelle auf der Strecke festmachen, wenn die Sicherheit des Verkehrs durch die Weiterfahrt bis zur nächsten Weiche gefährdet wird. In den Weichen machen Sportfahrzeuge hinter den Dalben an den Ringen der Dalben fest.